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WA ,,Washingtoner Artenschutzübereinkommen
1. Geschichte
Abb. 16
Auslöser für das Übereinkommen war die erkenntnis, dass eine der Hauptursache für das Aussterben von Tierarten der internationale Handel mit einzelnen Tieren dieser Arten oder aus ihnen gewonnenen Teilen (z.B. Reptilleder) und Erzeugnissen (z.B. Naturmedikamente, Lebensmittel) ist.
Wie schon oben angesprochen (am Anfang): Ihr Vorgänger, war dasLondoner Artenschutzabkommen von 1933, das von 9 Staaten unterzeichnet wurde. Bezog sich hauptsächlich auf Großwildarten Afrikas (insgesammt 42 Arten), Bereits 1964 kursierte ein erster Entwurf für eine umfassendes abkommen.
IUCN (über IUCN berichten wir in einem anderen Thema) sandte seit 1967 mehrfache Entwürfe für die Übereinkunft an alle Mitgliedsstaaten der UN. 1971 war der Text soweit überarbeitet, dass 39 Regierungen und 18 Nichtregierunsorganisationen (NGO) der Unterzeichnung zustimmten.
Die Stockholmer Umweltkonferenz von 1972 trug weiter zur Realiesierung bei, so dass die USA zur Gründungskonferenz einluden, der 80 Staaten beiwohnten. Das am 3. März 1973 unterzeichnete Übereinkommen von Washington trat für die ersten Mitgliedsländer am 1. Juli 1975 in Kraft. Das erste Land aus der Europäischen Gemeinschaft (EG) dasdas Abkommen ratifierte, die Bundesrepublik Deutschland, und zwar zum 20. Juni 1976. DasÜbereinkommen gilt inzwischen für 175 Staaten. Für die EG bestehen wegen des Binnenmarktes verschärfte Richtlinien zur Durchsetzung des Abkommens.
Das internationale Abkommen regelt den Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen, sowie den aus ihnen produzierten Erzeugnissen. Dem Abkommen sind drei Listen vom Aussterben bedrohten oder gefährdeten Arten beigelegt.
Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten stehen unter Schutz.
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