Katzenmörder rechtskräftig verurteilt
Katzenmörder rechtskräftig verurteilt
Vor wenigen Wochen wurde über einen Landwirt berichtet, der auf seinem Bauernhof mehrere ungewollte Katzenbabys erschlagen und ertränkt hat. Aufmerksame Tierfreunde haben die toten Tiere fotografiert und das Deutsche Tierschutzbüro Informiert. Das Deutsche Tierschutzbüro erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den Täter.
Da dieser während der Ermittlung von seinem Recht die Aussage zu verweigern Grbauch machte, konnte ihm die Staatsanwaltschaft nur ein Tötungsdelikt nachweisen. Doch das hat genügt. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde der Katzenmörder zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.750,00 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. auch wenn man eine vil höhere Strafe für angemessen halten, freut es einem doch diese Verurteilung, zumal Tierquälerei leider in Deutschland häufig ungestraft bleibt.
Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbüros ist dies ein juristischer Erfolg, der Mut macht. Vielfach zögern Zeugen von Tierquälerei, diese bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, da sie glauben, das sei aussichtslos oder weil sie angst vor persönlichen Konsequenzen haben. Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt für die Erhaktung des Tierschutzgesetzes auch auf juristischem Wege zu kämpfen.
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