Seite 13d

 

    Guter Rat   

 

 

 

Darf ich das im Supermarkt machen?

 

 

Fast jeder hat es schon einmal gemacht:

 

Eine Weintraube probiert, eine Zeitschrift durchgeblättert, ohne sie zu kaufen, oder die Ware in die eigene Einkaufstasche gepackt.  Aber dass viele Dinge gesetzlich verboten sind und sie sich im Grunde strafbar machen, wissen die meisten Supermarktkunden nicht!!!

 

1. ...  essen oder trinken, wenn ich anschließend die leere oder angebrochene Verpackung, an der Kasse bezahle?

 

[  i  ] Nein. Das gilt laut Gesetz bereits als Diebstahl, da die Ware bis zum Bezahlen an der Kasse Eigentum des Supermarktes bleibt. Allerdings wird auch dies selten geahndet. Wichtig ist, dass der Kunde klar signalisiert, dass er gewillt ist, die Ware zu bezahlen: Indem er die angebrochene Verpackung klar sichtbar in den Einkaufswagen legt und nicht versteckt.

 

2. ...Sachen anfassen und wieder zurücklegen?

 

[  i  ]  Grundsätzlich ist das kein Problem. Es gibt allerdings Ausnahmen:

           So gilt dies nicht für unverpackte Lebensmittel wie etwa Brot. Wer diese einmal angefasst hat, ist verpflichtet, sie auch zu kaufen. Letzteres gilt auch für Ware, die jemand an der Frische-Theke hat abpacken lassen oder Tiefkühlprodukte, die lange Zeit im Wagen lagen:

Diese Ware ist aus Hygiene- oder gesundheitsgründen nicht mehr an jemand anderen zu verkaufen.

 

3.  ... eine Verpackung öffnen?

 

[  i  ]  Es muss auch danach noch problemlos weiterverkauft werden können. 

          So dürfen Kunden ein Duschgel öffnen und riechen, beim Glas Marmelade oder Packung Käse geht das nicht.

 

4.  ... etwas im Laden kaputt machen, ohne es zu bezahlen?

 

[  i  ]  Wer etwas fahrlässig kaputt macht, muss dies streng genommen bezahlen. Es wird aber nur selten eingefordert. Die Wahrscheinlichkeit steigt, je höher der wert ist.

 

 

5.  ...  die Einkäufe mit dem Einkaufswagen nach Hause bringen?

 

[  i  ]  Nein!  Der Wagen ist  lediglich eine Leihgabe. Wer ihn vom Gelände des Marktes fährt, begeht einen Diebstahl. Daran ändert auch das Pfand nichts.

 

6.  ...  Zeitungen und Zeitschriften lesen, ohne sie zu kaufen?

 

[  i  ]  Grundsätzlich ist das erlaubt. werden sie allerdings beschädigt, kann der Verkäufer Geld verlangen - da er die Zeitungen dann nicht mehr weiterverkaufen kann.

 

7.  ... Sachen, die ich kaufen will, in der eigenen Tasche oder Beutel zur Kasse bringen?

 

[  i  ]  Nein! Auch das ist rechtlich gesehen ein Diebstahl. Die Begründung dafür:

           Es ist für den Supermarkt-Betreiber nicht klar ersichtlich, dass der Kunde die Ware in seiner Tasche später an der Kasse auch wirklich bezahlen will. aber wer seine Einkaufstasche nicht verschließt und an der Kasse entleert vorzeigt, wird auch in diesem Fall selten Probleme bekommen.

 

8.  ...Obst probieren?

 

[  i  ]  Nein!  Wer Lebensmittel im Supermarkt isst, begeht streng genommen  einen Diebstahl - auch wenn es sich

          dabei nur um eine Traube handelt. Allerdings sind die Betreiber meist kulant und schreiten bei kleineren Probier-Mengen nicht ein. Aber wenn es das Personal verlangt, muss der Kunde die verzehrte Ware bezahlen.

 

9.  ...Geld behalten, wenn es jemanden verlohren hat und ich es auf dem Boden im Supermarkt finde?

 

[  i  ]  Nein!  Der Kunde darf es nicht selbst behalten und ins Portemonnaie stecken.

          Geld, das im Supermarkt auf dem Boden liegt beziehungsweise verlohren wurde ist erst einmal Eigentum des Supermarktes. Wer es findet, muss es dem Betreiber übergeben. Sind es mehr als zehn Euro, muss der Supermarkt-Chef das dem Fundbüro melden, um den tatsächlichen eigentümer zu ermitteln.

 

Wenn Sie sich an diese Regeln halten dann kann ja nichts schief gehen beim nächsten Einkauf!!!

 

 

 ENDE 

  ]]

 

 

2014 | rpkraemer-panthershop | Neues Magazin | Ausgabe: 01/2014 |

 

 

 

Dies ist eine mit page4 erstellte kostenlose Webseite. Gestalte deine Eigene auf www.page4.com